Elektronischer Rechtsverkehr in Deutschland: Die langsame föderale Revolution
Der seit vielen Jahren rechtlich mögliche elektronische Rechtsverkehr in Deutschland hat sich über einige «Pflichtsachgebiete» hinaus kaum entwickelt. Das «Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs» wird mittelfristig zu Vereinfachungen, aber auch dazu führen, den elektronischen Rechtsverkehr zum verpflichtenden Kommunikationsweg zwischen Anwalt und Gericht zu machen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Definition nach deutschem Recht
- 2. Die bisherigen Rechtsgrundlagen des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland
- 2.1. Das deutsche Signaturrecht
- 2.2. Elektronischer Rechtsverkehr und das Recht der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
- 2.3. Die empirische Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs in Deutschland
- 3. Elektronischer Rechtsverkehr der Zukunft: Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs als Vereinfachungs- und Verbindlichkeitsansatz
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