Kontexte der Gerechtigkeit und der Paradigmenwechsel zum e‐Verfahren
Hans Kelsen sind mit seiner Reinen Rechtslehre zwei Ziele verfolgt: ein Paradigmenwechsel in der Rechtstheorie und die Überwindung des Naturrechtes. Doch gelang ihm nicht, das Konzept der Gerechtigkeit in Rechtsnormen zu transformieren. Eines der Prinzipien ist Gleichheitsgrundsatz. In der Rechtsmaschinenkultur beziehen sich die Schwierigkeiten auf die ungleiche Anwendung des Rechts. Gerechtigkeit ist weniger ein normatives Problem und mehr ein kognitives Problem sowie Interpretation. Der Schlüssel ist die Subsumption. Bei dem elektronischen Verfahren geht es um die Alltagsgerechtigkeit der Bürger und das prozedural vermittelte Recht. Die Partei selbst füllt die Inputfelder aus. Damit wird die Subsumption an die Verfahrensparteien delegiert, jedoch ohne Kenntnis der Rechtsbegriffe. So kann die Rationalität der Maschine kann für die situative Emotionalität des Menschen zur Barriere werden. Ein anderes Thema ist der mangelnde ex-ante-Rechtsschutz gegen fehlerhafte Formulare im e-Verfahren.
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