Big Data und Datenschutzrecht: Gibt es einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Im Zuge der technischen Entwicklung ermöglicht «Big Data» die analytische Verknüpfung einer grossen Menge von Daten, die auch identifizierbare Personen betreffen können. Der Beitrag zeigt die in diesem Zusammenhang zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorgaben auf (mit einem Akzent auf der Frage der Anwendbarkeit der Datenschutzgesetzgebung) und fragt auf dieser Grundlage nach dem gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Big Data – Zum Begriff
- III. Big Data und Datenschutzrecht de lege lata
- 1. Die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Datenschutzgesetzes: das Vorliegen von Personendaten
- a) Grundsätze
- b) In Bezug auf Big Data
- 2. Zur Tragweite ausgewählter datenschutzrechtlicher Grundsätze im Zusammenhang mit Big Data
- a) Tragweite ausgewählter datenschutzrechtlicher Grundsätze «ab initio»
- aa) Grundsatz der Rechtmässigkeit
- bb) Grundsatz der Transparenz
- cc) Grundsatz der Zweckbindung
- b) Tragweite ausgewählter datenschutzrechtlicher Grundsätze «ex post»
- IV. Schluss
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