Big Data und Sachenrecht
Die Rechtsordnung hinkt hinter der technologischen Entwicklung her. Was seit über zwanzig Jahren eine Binsenwahrheit ist, zeigt sich an der rechtlichen Erfassung von Big Data von einer fundamentalen Seite. Information hat einen Wert, aber keine rechtliche Zuordnung. Die Rechtsordnung wird Big Data mit datenschutzrechtlichen Massnahmen nicht in den Griff bekommen, schon gar nicht mit dem zahnlosen Papiertiger, als den sich viele Datenschutzgesetze – nicht zuletzt das schweizerische – darstellen. Information als wirtschaftlicher Wert müsste einen Eigentümer haben, der darüber sachenrechtlich verfügen könnte. Der Beitrag untersucht diesen Gedankengang.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare