Auftragsdatenverarbeitung ohne richtigen Vertrag kann teuer werden
Wer andere für sich mit personenbezogenen Daten arbeiten lässt, muss darüber Kraft Gesetzes einen ziemlich detaillierten Vertrag schliessen. Wird so ein Vertrag nicht oder unzureichend abgeschlossen, droht ein Bußgeld. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich im Fall einer unzureichenden Auftragserteilung eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt.
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