Bundesgerichtshof zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des «Framing»
BGH – Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2015 entschieden, dass der Betreiber einer Internetseite keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechtsinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des «Framing» in seine eigene Internetseite einbindet. (Urteil I ZR 46/12)
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