EU-Datenschutz-Grundverordnung: Kernelemente und Ausstrahlungswirkung auf die Schweiz
Im Juni 2015 hat die EU-Kommission eine konsolidierte Fassung der Datenschutz-Grundverordnung publiziert. Neben der Stärkung des digitalen Binnenmarkts durch ein harmonisiertes Datenschutzniveau stehen die Informationsrechte, das Recht auf «Vergessenwerden» und auf Datenportabilität, neue Regelungen zum vorbeugenden Datenschutz und zum grenzüberschreitenden Datenverkehr sowie die verschärften Bestimmungen zur Überwachung als wesentliche Neuerungen im Vordergrund. Für die in der Schweiz eingeleitete Revision des DSG erscheint es als sinnvoll, Lehren aus der EU-Datenschutzgesetzgebung zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Recht und Technologie
- 1.2. Neuregulierung in der EU
- 1.3. Unausweichlicher Regulierungsschub?
- 2. EU-Datenschutz-Grundverordnung im Überblick
- 2.1. Hauptstossrichtungen
- 2.2. Wesentliche Neuerungen
- 2.2.1. Räumlicher Anwendungsbereich
- 2.2.2. Begriff der Personendaten
- 2.2.3. Recht auf Vergessenwerden und Datenportabilität
- 2.2.4. Ausbau der Informationsrechte
- 2.2.5. Neukonzeption der Einwilligung
- 2.2.6. Vorbeugender Datenschutz
- 2.2.7. Grenzüberschreitender Datenverkehr
- 2.2.8. Überwachung und Verantwortlichkeit
- 2.3. Umstrittene Regelungen und voraussichtliche Implementierung
- 2.4. Anhang: Revision der Datenschutzkonvention des Europarates
- 3. Handlungsoptionen für die Schweiz und Ausblick
- 3.1. Ausgangslage
- 3.2. Lehren aus der EU-Gesetzgebung
- 3.3. Weitere Vorgehensoptionen
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