Hamburger Datenschutzbeauftragter: Facebook verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht
Klarnamenzwang des sozialen Netzwerks in der Kritik
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Caspar, hat eine verwaltungsrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Ireland Ltd. erlassen und das Unternehmen darin unter anderem verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Nach Ansicht des Datenschützers verstößt der Klarnamenzwang des sozialen Netzwerkes gegen deutsches Datenschutzrecht. Das Verfahren wirft verschiedene interessante Fragen in Bezug auf das europäische Datenschutzrecht auf, die nachfolgend schlaglichtartig behandelt werden sollen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Rechtliche Betrachtung
- 1. Anwendbares Recht
- 2. Gesetzliche Pflicht, die pseudonyme Nutzung zu ermöglichen
- III. Schluss
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