Das deutsche E-Government-Gesetz – Maßnahmen des BSI zur Umsetzung
Mit dem wachsenden Angebot von E-Government-Dienstleistungen durch Bund, Länder und Kommunen steigt auch der Bedarf an sicheren elektronischen Identitäten, um vertrauenswürdiges, authentisches und rechtsverbindliches Handeln im Internet zu ermöglichen und Identitätsdiebstahl abzuwehren. Die Aufgabe des BSI als zentraler Dienstleister für Informationssicherheit in Deutschland ist hierbei einerseits Entwicklung und Bereitstellung, andererseits Analyse und Bewertung sicherer eID-Technologien, also Technologien für die Gewährleistung elektronischer Identitäten, in enger Kooperation mit Verwaltung, Wirtschaft und Forschung. Insbesondere mit Technischen Richtlinien stellt das BSI Orientierungshilfen und Handlungsleitfäden nicht nur für die Verwaltung zur Verfügung, und leistet damit durch die Standardisierung von Prozessen einen praktischen Beitrag zur Erhöhung der Informationssicherheit. Dieser Artikel beschreibt einige Maßnahmen des BSI im Rahmen des aktuellen eGovernment-Rahmens in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das deutsche E-Government-Gesetz von 2013
- 1.1. Wesentliche Regelungen des EGovG
- 1.2. Technische Richtlinien als Orientierungshilfe und Stand der Technik
- 2. Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp2
- 3. De-Mail
- 4. Elektronische Aktenführung
- 4.1. Ersetzendes Scannen und vertrauenswürdige Langzeitaufbewahrung
- 4.2. Einige Umsetzungsbeispiele aus der Praxis
- 5. Orientierungshilfe für vertrauenswürdige Verwaltungsdienstleistungen und Schriftformersatz
- 6. Literatur
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