Jusletter IT

Elektronischer Rechtsverkehr in Verfahren ohne Anwaltszwang – der Justizgewährungsanspruch des Bürgers als praktischer und theoretischer Störfaktor?

Anmerkungen insbesondere aus amtsrichterlicher Sicht

  • Autoren/Autorinnen: Jochen Krüger / Stephanie Vogelgesang
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: E-Justice
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2015, Top 10 – Peer Reviewed Jury LexisNexis Best Paper Award des IRIS2015
  • Zitiervorschlag: Jochen Krüger / Stephanie Vogelgesang, Elektronischer Rechtsverkehr in Verfahren ohne Anwaltszwang – der Justizgewährungsanspruch des Bürgers als praktischer und theoretischer Störfaktor?, in: Jusletter IT 26. Februar 2015
Nach dem deutschen Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 müssen die professionellen Teilnehmer wie insbesondere Anwälte spätestens ab 1. Januar 2022 den elektronischen Kommunikationsweg zu den Gerichten benutzen. Auf Gerichtsebene soll die Papier-Akte durch die elektronische Akte (E-Akte) abgelöst werden. In Verfahren ohne Anwaltszwang – wie zum Beispiel beim Amtsgericht typisch – sind die Normalbürger wegen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (abgeleitet aus Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zur Teilnahme am Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verpflichtet. Der Beitrag befasst sich mit den daraus resultierenden Konsequenzen und Problemen für das Konzept eines flächendeckenden ERV. Zudem sollen Möglichkeiten erörtert werden, wie diese Probleme gelöst oder jedenfalls entzerrt werden können.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Allgemeine Problemstellung
  • 2. Praktische und theoretische Folgeprobleme für das Konzept eines ERV
  • 3. Möglichkeiten der Problemlösung
  • 4. Weitere Möglichkeiten, die Problematik zu entzerren
  • 5. Anmerkungen zur Rolle der Rechtsinformatik im Konzept des ERV
  • 6. Ergebnis und Ausblick
  • 7. Literatur
  • 7.1. Aufsätze
  • 7.2. Kommentare
  • 7.3. Gutachten, Stellungnahmen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.