Generationen-übergreifende Kooperation: über den Umgang mit digitalem Erbgut
Menschen sammeln digitales Vermögen an. Dieses wird durch Anbieter von Online-Diensten vermittelt, ähnlich wie Bankguthaben durch Kreditinstitute vermittelt werden, obwohl auch bei diesen nur geringe Mengen an «echtem Geld» lagern. Und wir nehmen an staatlichen und privatrechtlichen Verfahren teil, die Rechte und Pflichten verbindlich festlegen, wobei verstärkt papierlose Akten und elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Der Beitrag stellt die Frage, ob nicht das – insofern bereits modernisierte – Rechtssystem für den Todesfall noch an der einen oder anderen Stelle nachgerüstet werden müsste. Anhand fiktiver Beispiele wird auf Risiken und Widersprüchlichkeiten hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Beispiele für eventuelle Problemkonstellationen aus dem öffentlichen und privaten Recht
- 2.1. Erbe eines elektronisch betriebenen Gerichtsverfahrens
- 2.2. Erbe eines elektronisch betriebenen Verwaltungsverfahrens
- 2.3. Erbe eines Google-Accounts
- 2.4. Erbe eines Facebook-Accounts
- 2.5. Erbe eines Kindle-Readers
- 2.6. Erbe eines iTunes-Accounts
- 2.7. Erbe eines leidenschaftlichen Online-Spielers
- 3. Rechtliche Gemeinsamkeiten der Fallbeispiele
- 3.1. Übertragbarkeit ererbter Rechtspositionen
- 3.2. Mitwirkungserfordernisse für die Aktivierung ererbter Rechtspositionen
- 3.3. Hemmung des Vonselbsterwerbs von Online-Berechtigungen
- 4. Überleitung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare