Zum Verbot von Produktempfehlungen per E-Mail
Der BGH entschied, dass Produktempfehlungen per E-Mail auch dann verboten sind, wenn ein Unternehmen lediglich ein Web-Formular zu ihrem Versand bereitstellt, dieses aber durch echte Dritte Privatpersonen verwendet wird. Dieser Beitrag untersucht auf Basis des Verwaltungsstrafrechts, ob dies auch für Österreich ein korrektes Ergebnis wäre und kommt zum Schluss, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine derartige Funktionalität weiter bereitgestellt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Begehung durch das Unternehmen als unmittelbarer Täter?
- 3. Begehung als Bestimmungs- oder Beitragstäter?
- 3.1. Bestimmungstäterschaft?
- 3.2. Beitragstäterschaft?
- 4. Anforderungen an rechtskonforme Empfehlungs-Funktionen
- 5. Bewertung
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