Kreditwürdigkeitsprüfung und Rechtsentwicklung des Datenschutzes
Unter besonderer Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Bewertung der Kreditwürdigkeit bzw. des Kredit-Ausfalls-Risikos betrifft Verbraucher in besonderem Maße. Zugleich hat die technologische Entwicklung in den letzten Jahren eine große Zahl mächtiger Instrumente hervorgebracht, die durch weitgehende Automatisierung der Datensammlung und -analyse zu einer enormen Steigerung der Risiken für breite Teile der Bevölkerung führen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung brachte eine einheitliche Regelung für automatisierte Einzelfallentscheidungen (Profiling). Der Beitrag soll die Kreditwürdigkeitsprüfung in Österreich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung (EU-Datenschutz-Grundverordnung) unter die Lupe nehmen und die datenschutzrechtlichen Fragestellungen beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Grundsätzliches Verbot automatisierter Einzelentscheidungen
- 3. Kreditwürdigkeitsprüfung nach der DSGVO
- 3.1. Kreditwürdigkeitsprüfung als Profiling i.S.d. Art. 22 DSGVO
- 3.2. Zulässigkeit
- 3.3. Transparenz
- 3.4. Kreditwürdigkeitsprüfung unter Verwendung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten
- 4. Conclusio
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