Sind dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten?
Anmerkungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Sánchez-Bordona zum Verfahren des EuGH C-582/14
Der Europäische Gerichtshof kann anhand der Vorabentscheidungsfrage, ob dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, eine grundlegende Entscheidung darüber treffen, wann Daten als personenbezogen anzusehen sind. Generalanwalt Sánchez-Bordona folgt einem relativen Ansatz, demgemäß es bei der Beurteilung auf das Wissen des für die Verarbeitung Verantwortlichen ankommen soll. Weil der Datenverarbeiter sich aber alle Mittel zurechnen lassen muss, die er potenziell einsetzen könnte, um eine Person zu identifizieren, ist der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts trotzdem sehr weit gefasst.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- 1. IP-Adressen
- 2. Der Meinungsstand zum Personenbezug von IP-Adressen
- a) Die Artikel 29-Datenschutzgruppe
- b) Die Rechtslage in Österreich
- c) Die Rechtslage in Deutschland
- II. Das Verfahren EuGH C-582/14
- 1. Sachverhalt
- 2. Die Schlussanträge des Generalanwalts
- a) Objektiver oder relativer Ansatz
- b) Mittel zur Bestimmung eines Betroffenen
- 3. Auskunftsansprüche gegenüber dem Internetzugangsanbieter
- a) Österreich
- b) Deutschland
- 4. Zwischenfazit
- III. Ausblick
- 1. Datenschutzgrundverordnung
- 2. Technische Entwicklungen
- a) IPv6
- b) Das Internet der Dinge
- c) Big Data
- IV. Fazit
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