The public power spillover in technology markets – does it leave room for any competition?
Im Allgemeinen erweist sich das Wettbewerbsrecht als eingeschränkt, wenn Auswirkungen die Tätigkeiten, die von öffentlichen Unternehmen ausgeführt werden, beeinträchtigen, obwohl unterschiedlichste Versionen von Beweisführung geprüft werden. Aus politischer Perspektive stellt dies eine vorhersehbare Endgültigkeit dar; wenn jedoch mit denselben Tatsachen argumentiert wird, weicht die methodische Haltung der Gewerkschaftsjustiz – abhängig vom Verlangen nach formalistischen oder modernen wirtschaftsbasierenden Argumentationen – ab. Selbst wenn das Ergebnis (z.B. die Entscheidung) gleich aussieht, sind die angewandten Tests doch von grosser Bedeutung für das Gestalten einer zukünftigen, effizienteren wettbewerbsrechtlichen Infrastruktur. (ah)
Table of contents
- 1. Introduction
- 2. All the way to «Selex»
- 3. Eurocontrol l – a conflicting outcome
- 4. Being considered an undertaking and the limits to the assessment
- 5. «Selex» and the General Court’s detailed approach
- 5.1. No market or innovation market?
- 5.2. Competition on merits or unfair advantage?
- 5.3. Assisting on an opened market
- 5.4. Alleged abuse of dominance
- 6. CJEU – a holistic and abstract view
- 7. Conclusions
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare