Jusletter IT

Benutzte Kopien und Lizenzen von Computerprogrammen dürfen weiterverkauft werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Kategorie: News
  • Region: EU
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Benutzte Kopien und Lizenzen von Computerprogrammen dürfen weiterverkauft werden, in: Jusletter IT 24. November 2016
EuGH – Der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms kann die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen. Ist der körperliche Originaldatenträger der ursprünglich gelieferten Kopie beschädigt oder zerstört worden oder verloren gegangen, darf der Ersterwerber hingegen seine Sicherungskopie des Programms dem Zweiterwerber nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers übergeben. (Urteil C-166/15)

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