Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit sogenannter «No-Reply» Bestätigungsmails mit Werbezusätzen
BGH – Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat am 15. Dezember 2015 entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mails mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. (Urteil VI ZR 134/15)
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