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Kein Mensch ist unwesentliches Beiwerk – Urheber- und persönlichkeitsrechtliche Überlegungen zu Fotos mit zufällig abgebildeten Personen

  • Autor/Autorin: Clemens Thiele
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2016
  • Zitiervorschlag: Clemens Thiele, Kein Mensch ist unwesentliches Beiwerk – Urheber- und persönlichkeitsrechtliche Überlegungen zu Fotos mit zufällig abgebildeten Personen, in: Jusletter IT 25. Februar 2016
Im Bikini am Strand von El Arenal – eine Fotoveröffentlichung in der BILD Zeitung, die zu einem veritablen Rechtsstreit einer am dortigen Promi-Geschehen völlig unbeteiligten Dame mit der auflagenstärksten Zeitung geführt hat, bietet den äußeren Anlass, sich u.a. kritisch mit der am 1. Oktober 2015 ins österreichische Urheberrechtsgesetz aufgenommenen Bestimmung des § 42e UrhG über «Unwesentliches Beiwerk» und möglichen Auswirkungen auf den Bildnisschutz rechtsvergleichend auseinander zu setzen. Der Beitrag spart persönlichkeitsrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung von Art 1 GRC keinesfalls aus.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Anlassfall
  • 2. Die Entscheidung des Gerichts
  • 3. Zufällig abgebildete Menschen im Hintergrund und urbane Legenden
  • 4. Unwesentliches Beiwerk aus urheberrechtlicher Sicht
  • 5. Gefährliche Analogien im Bildnisschutzrecht
  • 5.1. Kein gesetzliche Beiwerksausnahme im österreichischen Bildnisschutz
  • 5.2. Judikatur zur schlüssigen Zustimmung an öffentlichen Orten
  • 5.3. Persönlichkeitsrechtliche Grenzen
  • 6. Resümee
  • 7. Literatur

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