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Strafverfolgung 2.0: Direkter Zugriff der Strafbehörden auf im Ausland gespeicherte Daten?

Besprechung des «Facebook»-Urteils des Bundesgerichts 1B_29/2017 vom 24. Mai 2017 (zur Publikation vorgesehen)

  • Autor/Autorin: Damian K. Graf
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Damian K. Graf, Strafverfolgung 2.0: Direkter Zugriff der Strafbehörden auf im Ausland gespeicherte Daten?, in: Jusletter IT 21. September 2017
Dürfen Strafverfolgungsbehörden Zugangsdaten zu einem Facebook-Account, auf die sie im Kontext einer Strafuntersuchung gestossen sind, benutzen, um sich eigenhändig auf das Konto einzuloggen, Chat-Nachrichten zu sichten und diese alsdann für die Zwecke des Strafverfahrens zu verwerten – obschon die gesichteten Daten auf Servern im Ausland abgespeichert sind? Als das Bundesgericht diese Frage unlängst bejahte, verkannte es die Grenzen, die das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip und die Cybercrime-Konvention (CCC) vorgeben.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Urteil des Bundesgerichts 1B_29/2017 vom 24. Mai 2017
  • 1. Vorbemerkungen
  • 2. Sachverhalt und Verfahrensgeschichte
  • 3. Urteilserwägungen
  • III. Anmerkungen
  • 1. Auswirkungen des Urteils – aus Sicht eines Strafverfolgers
  • a. Direkter Zugriff auf bei ausländischen abgeleiteten Internetdiensten gespeicherte Daten
  • b. Gezieltes Suchen nach Zugangsdaten
  • c. Anforderungen an die Durchsuchung in formeller Hinsicht
  • d. Konsequenzen
  • 2. Kritik
  • a. Beweiserhebungen mit Auslandsbezug und das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip
  • b. Das Territorialitätsprinzip und die Erhebung von Daten im Besonderen
  • c. Durchbrechung des Territorialitätsprinzips auf Grundlage der Cybercrime-Konvention (CCC)
  • d. Unverwertbarkeit als innerstaatliche Folge der Verletzung der völkerrechtlichen Souveränität
  • 3. Bedeutung des hier vertretenen Ansatzes für die Praxis
  • IV. Fazit

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