Das neue zentrale Wählerregister
«Was lange währt, wird endlich gut». Mit Fug und Recht kann man dieses Sprichwort auf die Genese des «Zentralen Wählerregisters» («ZeWaeR») anwenden. Ein im Jahr 2013 mehrfach modifizierter Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Zentralen Wählerregisters fand nicht die für die Umsetzung erforderliche parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheit. Als Konsequenz wurden die nach geltendem Recht im BMI eingerichtete «Zentrale Wählerevidenz» sowie die «Zentrale Europa-Wählerevidenz» einer Modernisierung unterzogen. Probleme bei der Bundespräsidentenwahl 2016, die nur bedingt mit der Erfassung der Wahlberechtigten zu tun hatten, waren der Auslöser dafür, dass sich der Gesetzgeber im zweiten Halbjahr 2016 dazu entschloss, in der laufenden Legislaturperiode doch noch ein Zentrales Wählerregister zu schaffen und mit 1. Jänner 2018 Wirklichkeit werden zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. «ZeWaeR» – die Vorgeschichte
- 2. Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2017
- 3. Skalierung – in die Breite und in die Tiefe
- 4. «Skalierung in die Breite» – Anwendung auf Wahlereignisse auf der Ebene der Länder
- 5. «Skalierung in die Tiefe»
- 5.1. Die erste Skalierung: Wahlkarten-Erfassung
- 5.2. Vom «Self Mailer» zur amtswegigen Ausstellung der Wahlkarten
- 5.3. Erfassung der Mitglieder der Wahlbehörden
- 5.4. Lückenlose Verfolgung des Weges von Wahlkarten
- 5.5. Stimmabgabe in jedem Wahllokal
- 5.6. E-Voting
- 5.7. Elemente der direkten Demokratie außerhalb des Wahlrechts
- 6. Ausblick
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