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De Memes [‘mi:ms] – Kunstphänomene in Sozialen Medien oder massenhafte Urheberrechtsverletzungen?

  • Autor/Autorin: Clemens Thiele
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Urheberrecht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2017
  • Zitiervorschlag: Clemens Thiele, De Memes [‘mi:ms] – Kunstphänomene in Sozialen Medien oder massenhafte Urheberrechtsverletzungen?, in: Jusletter IT 23. Februar 2017
Memes (phonetisch [‘mi:ms]) sind nutzergenerierte Bild-Text-Kombinationen, die über Soziale Medien verbreitet werden und meist bildbasierte satirisch-parodistische Darstellungen beinhalten. Ausgangspunkt der Überlegungen zu ihrer urheberrechtlichen Zulässigkeit bildet das BGH-Urteil (I ZR 9/15), das erstmals die Vorgaben des EuGH (C-201/13) umsetzt. Ob es sich bei Memes um «Gegenlieder» handelt und inwieweit die Urheberrechtsschranke des Art 5 Abs 3 lit k InfoSoc-RL eingreift, erörtert abschließend der Blick auf die möglichen freien Werknutzungen nach österreichischem Recht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangsfall
  • 2. Die Entscheidung des Gerichts
  • 3. Das Social Media Phänomen der Memes
  • 4. Die Parodie im deutschen Urheberrecht
  • 5. Die Parodie im österreichischen Urheberrecht
  • 6. Eigene Stellungnahme
  • 7. Schlussfolgerungen
  • 8. Referenzen

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