Der unbekannte Vater – Durchsetzung des Anspruchs auf Auskunft mit Datenschutzrecht?
Die EU-DSGVO behält die altbekannte Definition von personenbezogenen Daten der DS-RL bei. Was aber, wenn eine Person ganz unmittelbar von Daten betroffen ist, die sich auf eine andere identifizierbare Person beziehen? Ein Praxisbeispiel, das 2015/16 zu einem Verfahren bei der österreichischen Datenschutzbehörde führte, macht deutlich, dass genau diese Konstellation im Privatleben häufig auftritt. Ob der Fall sich allein mit dem «Betroffenenbegriff» des Datenschutzes lösen ließe und Art. 8 EMRK möglicherweise darüber hinausgeht, ist Thema des Beitrags und bietet auch Anlass für einen Exkurs ins Archivrecht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Datenschutz und Familienleben – ein Fallbeispiel
- 1.1. Der Sachverhalt
- 1.2. Aus dem Sachverhalt resultierende Rechtsfragen
- 2. Zum Anspruch auf Auskunft von Samen- und Eizellspendern
- 3. Anspruch auf Auskunft zu Spenderdaten aus dem Datenschutzgesetz
- 4. Exkurs ins Archivrecht
- 4.1. Bundesarchivrecht und datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche
- 4.1.1. Allgemeine Bestimmungen zur Archivierung von Verwaltungsakten des Bundes
- 4.1.2. Sperrfristen im Bundesarchivgesetz und Auskunftsrechte
- 4.2. Archivierung im Fortpflanzungsmedizingesetz
- 5. Fazit
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