Die «Neuheit» einer Öffentlichkeit im UrhR – Zugleich Anmerkung zu OGH 4 Ob 249/15v
Der Europäische Urheberrechtsbegriff der «öffentlichen Wiedergabe» führt zu vielen Auslegungsproblemen. Der OGH entschied, dass das «Umgehen» einer Vorspann-Werbung in einem Online-Radiostream durch einen direkten Link eine derartige öffentliche Wiedergabe sei, da hiermit eine neue Öffentlichkeit erreicht werde. Dies ist kritisch zu sehen, da keine zusätzlichen Personen erreicht werden. Basierend auf der EuGH-Rechtsprechung wird theoretisch und mit Beispielen herausgearbeitet, wie die «Neuheit» einer Öffentlichkeit im Urheberrecht festgestellt werden kann, und das Ergebnis auf den konkreten Fall angewendet.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Verfahrensverlauf und Entscheidungen
- 3. Die «Neuheit» des Publikums
- 3.1. Zur Entscheidung des OGH
- 3.2. Vorschlag für «Neuheits»-Kriterien
- 3.3. Versuch einer Abgrenzung
- 3.4. Anwendung auf den OGH-Fall
- 4. Variante: Inzwischen entfernter Link bei verbleibendem Werk
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