Jusletter IT

Die partiell virtuelle Generalversammlung im Genossenschaftsvertrag

Wie lässt sie sich im Genossenschaftsvertrag einfügen und welche Rechtsfolgen haben Durchführungsfehler?

  • Autor/Autorin: Verena Klappstein
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: E-Commerce, Telekommunikationsrecht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2017
  • Zitiervorschlag: Verena Klappstein, Die partiell virtuelle Generalversammlung im Genossenschaftsvertrag , in: Jusletter IT 23. Februar 2017
Spätestens mit Einführung des § 15 V 1 VerwGesG 2016 ist von österreichischer Gesetzgeberseite geklärt, dass jegliche Gesellschaftsrechtsform, möchte sie als Verwertungsgesellschaft agieren, zumindest eine partiell virtuelle Mitgliederversammlung zulassen und in ihrer Gesellschaftsverfassung einfügen muss. Das gilt auch für Genossenschaft und Genossenschaftsvertrag. Doch was genau muss in den Statuten stehen und welche Konsequenzen haben Durchführungsfehler einer partiell virtuellen Generalversammlung? Der Beitrag informiert über die notwendigen Bedingungen einer partiell virtuellen Generalversammlung, welche Rechtsfolgen ausgewählte Durchführungsfehler nach sich ziehen sowie an welchen Stellen der Statuten welche Regelungen eingefügt werden können, dürfen und müssen. Er schließt mit einem in Thesen gefassten Fazit und Ausblick ab.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die zulässige Einfügung der für die Durchführung einer partiell virtuellen Generalversammlung notwendigen Bedingungen in den Genossenschaftsvertrag
  • 1.1. Die Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton
  • 1.2. Die elektronische Stimmabgabe
  • 1.2.1. Die Zulässigkeit der elektronischen Stimmabgabe
  • 1.2.2. Die Zulässigkeit unterschiedlicher Abstimmungsformen für virtuell und physisch an der Generalversammlung teilnehmende Genossenschafter
  • 1.2.3. Die Gleichstellung der virtuell und physisch an der Generalversammlung teilnehmenden Genossenschafter i.S.d. §§ 31 I, 33 I GenG
  • 1.3. Die Wahrung der Mitgliedsrechte der Genossenschafter
  • 2. Die Rechtsfolgen von Durchführungsfehlern einer partiell virtuellen Generalversammlung
  • 2.1. Fehler bei der Registrierung
  • 2.2. Bild- und/oder Tonausfall – Störungen in der Kommunikation
  • 2.3. Abstimmungsfehler
  • 3. Die Einfügung in den Genossenschaftsvertrag
  • 3.1. Im Vorfeld der Generalversammlung
  • 3.2. Die Durchführung der partiell virtuellen Generalversammlung
  • 3.3. Der mögliche Ausschlusstatbestand für eine virtuelle Teilnahmemöglichkeit
  • 4. Fazit in Thesen & Ausblick

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