Fairness als Trend der elektronischen Vergabe
Die seit März 2016 gültige Novelle des BVergG 2006 sieht die Vergabe von Leistungen nach dem Bestbieterprinzip vor. Zur fairen Vergabe entwickelte das Land Salzburg in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer einen Fairnesskatalog mit vorgeschlagenen Kriterien. Die Erschwernis im Vergabeverfahren liegt nun darin, einerseits diese Kriterien einzuhalten und andererseits das Bundesvergabegesetz anzuwenden. Wie die jüngste Judikatur zeigt, kann die Anwendung dieser Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen vergaberechtlich unzulässig sein. Die diesbezügliche Divergenz soll diskutiert werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Grundlage BVergG-Novelle 2015
- 2.1. Bestangebotsprinzip für Vergabeverfahren
- 2.2. Transparenz bei Subvergaben
- 2.3. Auskunft aus Verwaltungsstrafevidenzen
- 2.4. Elektronische Vergabe
- 3. Elektronische Vergabe als Trend in Vergabeverfahren
- 4. Fairnesskataloge als Trend in Vergabeverfahren
- 5. Fairnesskataloge und ihre «fairen» Kriterien
- 6. Fairnesskataloge und ihre Anwendbarkeit
- 7. Fazit
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