Jusletter IT

Gesetzentwurf zum sog. «digitalen Hausfriedensbruch»: Notwendige Schließung von Strafbarkeitslücken oder Symbolgesetzgebung?

  • Autor/Autorin: Michael Busching
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Cybercrime
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2017
  • Zitiervorschlag: Michael Busching, Gesetzentwurf zum sog. «digitalen Hausfriedensbruch»: Notwendige Schließung von Strafbarkeitslücken oder Symbolgesetzgebung?, in: Jusletter IT 23. Februar 2017
In Österreich schützt § 118a StGB unter Umsetzung der Cybercrime-Konvention den widerrechtlichen Zugriff auf ein System. Der deutsche § 202a StGB pönalisiert hingegen nicht den Zugriff auf ein System, sondern das Verschaffen eines Zugangs zu Daten. Daher wird aktuell die Einführung eines Straftatbestands (§ 202e StGB-E) zum sog. digitalen Hausfriedensbruch diskutiert. Der Beitrag untersucht, ob diese Einführung aufgrund von bestehenden Strafbarkeitslücken, einem mangelnden Rechtsgüterschutz oder europarechtlichen Vorgaben tatsächlich notwendig ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Technische und begriffliche Hintergründe
  • 3. Strafbarkeitslücken nach bisher geltendem Recht
  • 3.1. Strafbarkeit de lege lata im Zusammenhang mit Botnetzen
  • 3.2. Strafbarkeit de lege lata im Zusammenhang mit weiteren Beispielen
  • 4. Notwendigkeit aufgrund eines unzureichenden Rechtsgüterschutzes
  • 5. Umsetzung der Cybercrime-Konvention sowie der EU-Richtlinie 2013/40/EU
  • 6. Praktische Umsetzung des § 202e StGB-E und Ergebnis
  • 7. Literatur

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