Das juristische Hin- und Herwandern des Blicks vom Tatbestandsframe zum Sachverhaltsframe
Das klassische Modell der Rechtsanwendung ist der juristische Syllogismus, der die Ableitung einer individuellen Rechtsnorm bzw. Rechtsfolge aus einer generellen Rechtsnorm und einer individuellen Sachverhaltsbeschreibung beschreibt. Dabei werden Tatbestandsmerkmale und Sachverhaltsmerkmale inhaltlich verglichen und gleichgesetzt. Grundlage dafür ist das Modell einer Komponenten-Semantik, die von einem Einzelvergleich von Begriffskomponenten und deren Inhalten ausgeht. Die Erkenntnisse von Neuro- und Kognitionswissenschaft lösen jedoch das Beschreibungsmodell der Komponenten-Semantik durch das der Frame-Semantik ab. Frames sind vernetzte Strukturen zur Organisation und Speicherung von Wissen. Es wird dargestellt, was Frames sind und wie sich das Modell der Rechtsanwendung durch die Berücksichtigung von Frames ändert.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die «klassische» Theorie der Rechtsanwendung
- 2.1. Der «juristische Syllogismus»
- 2.2. Begriffskern und Begriffshof
- 2.3. Kritik der «klassischen» Theorie
- 3. Frame-Semantik
- 3.1. Frames – eine erste Annäherung
- 3.2. Was sind Frames?
- 3.3. Frame, Kontext und Begriff
- 3.4. Begriffe als Prototyp
- 4. Frames und Rechtsanwendung
- 4.1. Rechtsnormen als Frames
- 4.2. Sachverhaltsframes
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