Jusletter IT

Prüfungsantworten sind personenbezogene Daten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Kategorie: News
  • Region: EU
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Prüfungsantworten sind personenbezogene Daten, in: Jusletter IT 24. Mai 2018
EuGH – Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten stellen personenbezogene Daten des Prüflings dar, hinsichtlich deren er grundsätzlich ein Auskunftsrecht hat. Es dient nämlich dem mit dem Unionsrecht verfolgten Ziel, den Schutz des Rechts auf Privatsphäre natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung von sie betreffenden Daten sicherzustellen, dem Prüfling ein solches Recht zu gewähren. (Urteil C-434/16)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.