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Warum eine Konsolidierung mehr als die Summe der Novellen ist

  • Autor/Autorin: Beate Maier-Glück
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Rechtsinformation
  • Zitiervorschlag: Beate Maier-Glück, Warum eine Konsolidierung mehr als die Summe der Novellen ist, in: Jusletter IT 24. Mai 2018
Im Beitrag wird thematisiert, dass Konsolidierung (als «Zusammenfassung eines Gesetzes und der zugehörigen Änderungen zu einem einzigen Gesamttext» verstanden) nicht nur durch Schaffung eines Lesetextes sondern auch durch Lieferung von Zusatzinformationen den Deutungsrahmen des konsolidierten Textes erweitern kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Novellierungspraxis in Österreich legt Konsolidierung nahe
  • 1.1. Novellenanordnung
  • 1.2. Stammfassung + Novellen = Konsolidierung
  • 2. «Plus 1»: Schaffung von Zusammenhang und Sinn
  • 3. «Plus 2»: Zeitliches Raster
  • 3.1. Abstellen auf einen Rechtsstand (Novelle)
  • 3.2. Abstellen auf das Inkrafttreten (Stichtag)
  • 3.3. Alte Rechtslagen
  • 4. «Plus 3»: Interpretationsvorgänge bei missglückten Novellierungsanordnungen – rechtstechnische Erläuterungen
  • 4.1. Mangelhafte Angabe der zu novellierenden Gesetzesstelle
  • 4.2. Doppelte Vergabe einer Paragrafennummer
  • 4.3. Zwei gleichlautende Novellierungsanordnungen
  • 4.4. Fehlende Anordnung «in der grammatikalisch richtigen Form»
  • 4.4.1. Ausgangslage
  • 4.4.2. Rechtstechnische Erläuterung
  • 4.5. Offenlegung einer nicht erfolgten Einarbeitung
  • 5. Fließende Grenze zwischen rechtstechnischer Erläuterung und Kommentar
  • 6. Mögliches «Plus»: Hinweis auf abweichende Regelungen?
  • 7. «Minus» – «Verlustliste» der Konsolidierung
  • 7.1. Titel
  • 7.2. Promulgationsklausel
  • 7.3. Selbstständige Novellenartikel
  • 7.4. Keine ausdrückliche Aufzählung von Bestimmungen, die durch allgemeine verfassungsrechtliche Anordnung in Kraft treten
  • 7.5. Novellierungsanordnungen
  • 8. Fazit

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