Jusletter IT

Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: News
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, Telekommunikationsrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar, in: Jusletter IT 26. September 2018
BGH – Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben. (Urteil III ZR 183/17)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.