Jusletter IT

App «Sympto» gilt als Medizinprodukt

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: News
  • Region: Schweiz
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, App «Sympto» gilt als Medizinprodukt, in: Jusletter IT 4. Dezember 2018
BVGer – Eine App, die dazu dient, die Fruchtbarkeit ihrer Nutzerin durch Auswertung ihrer Personendaten zu bestimmen, gilt als Medizinprodukt. Sie muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, um in der Schweiz vermarktet werden zu können. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil C-669/2016)

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