Jusletter IT

Die rechtliche Einordnung sogenannter «Taxi-Apps»

  • Autor/Autorin: Alexander Utz
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2018
  • Zitiervorschlag: Alexander Utz, Die rechtliche Einordnung sogenannter «Taxi-Apps», in: Jusletter IT 22. Februar 2018
Die Verwendung von Smartphones und «Apps» erleichtern den Alltag. Die Rechtsgrundlagen der angebotenen Dienstleistungen und die rechtskonforme Durchführung liegen noch in unbekannten Gewässern. Vor allem bei sogenannten «Taxi-Apps» ist die Rechtslage unklar und (noch) nicht ausjudiziert, insbesondere bedarf es der Klärung, ob diese nun unter die Tätigkeit des Taxigewerbes, Mietwagengewerbes oder Reisebürogewerbes zu subsumieren sind; ob und unter welchen Voraussetzungen eine gesetzeskonforme Tätigkeit vorliegen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Hintergrund
  • 3. Fragestellungen
  • 4. Rechtliches Gutachten
  • 4.1. Zur Unterscheidung von Taxi- und Mietwagengewerbe nach dem GelVerkG
  • 4.2. Zur Unterscheidung von Taxi- und Mietwagengewerbe nach der Wiener Taxi und Mietwagen Betriebsordnung
  • 4.3. Unter welchen rechtlichen Bedingungen können die Personenbeförderungsdienstleister nun rechtskonform tätig sein?
  • 4.3.1. Benötigte Gewerbeberechtigungen
  • 4.3.1.1. Mietwagen- und Taxigewerbe
  • 4.3.1.2. Fahrdienstvermittlergewerbe
  • 4.3.1.3. Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV
  • 4.3.2. Einlangen des Auftrages in der Betriebsstätte
  • 4.3.3. Verwendung von Fahrpreisanzeigern im Mietwagengewerbe
  • 5. Ergebnis
  • 6. Literatur

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