Die rechtliche Einordnung sogenannter «Taxi-Apps»
Die Verwendung von Smartphones und «Apps» erleichtern den Alltag. Die Rechtsgrundlagen der angebotenen Dienstleistungen und die rechtskonforme Durchführung liegen noch in unbekannten Gewässern. Vor allem bei sogenannten «Taxi-Apps» ist die Rechtslage unklar und (noch) nicht ausjudiziert, insbesondere bedarf es der Klärung, ob diese nun unter die Tätigkeit des Taxigewerbes, Mietwagengewerbes oder Reisebürogewerbes zu subsumieren sind; ob und unter welchen Voraussetzungen eine gesetzeskonforme Tätigkeit vorliegen kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Hintergrund
- 3. Fragestellungen
- 4. Rechtliches Gutachten
- 4.1. Zur Unterscheidung von Taxi- und Mietwagengewerbe nach dem GelVerkG
- 4.2. Zur Unterscheidung von Taxi- und Mietwagengewerbe nach der Wiener Taxi und Mietwagen Betriebsordnung
- 4.3. Unter welchen rechtlichen Bedingungen können die Personenbeförderungsdienstleister nun rechtskonform tätig sein?
- 4.3.1. Benötigte Gewerbeberechtigungen
- 4.3.1.1. Mietwagen- und Taxigewerbe
- 4.3.1.2. Fahrdienstvermittlergewerbe
- 4.3.1.3. Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV
- 4.3.2. Einlangen des Auftrages in der Betriebsstätte
- 4.3.3. Verwendung von Fahrpreisanzeigern im Mietwagengewerbe
- 5. Ergebnis
- 6. Literatur
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