Jusletter IT

IT-Forscher als potentielle Straftäter?

IT-Sicherheitsforschung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Strafrecht

  • Autoren/Autorinnen: Jochen Krüger / Christoph Sorge / Stephanie Vogelgesang
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Sicherheit und Recht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2018
  • Zitiervorschlag: Jochen Krüger / Christoph Sorge / Stephanie Vogelgesang, IT-Forscher als potentielle Straftäter?, in: Jusletter IT 22. Februar 2018
Die Digitalisierung der Gesellschaft hat zu einem Bedeutungszuwachs der IT-Sicherheitsforschung geführt. IT-Sicherheitsforschung soll u.a. Antworten auf digitale Angriffe finden und hat so eine ausgeprägte Nähe zu strafrechtlichen Normen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit IT-Sicherheitsforscher selbst in die Gefahr strafrechtlicher Sanktionierung geraten können. Anhand der Straftatbestände zum Schutz von Daten (§§ 202a–202c StGB) wird das Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und Strafrecht näher analysiert. Angesprochen wird auch, ob durch Einschaltung fachspezifischer Ethikkommissionen der skizzierte Konflikt entzerrt werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Zur Aktualität des Themas
  • 2.1. Ausgangsüberlegungen
  • 2.2. Anmerkungen zum allgemeinen Verhältnis von wissenschaftlicher Forschung und strafrechtlicher Limitierung
  • 2.3. Zur strafrechtlichen Konfliktträchtigkeit der IT-Sicherheitsforschung
  • 3. Zum allgemeinen rechtlichen Verhältnis von Wissenschaftsfreiheit und strafrechtlicher Sanktionierung
  • 4. Das Verhältnis von IT-Sicherheitsforschung und Strafrecht – dargestellt anhand der §§ 202a–202c StGB
  • 4.1. Der allgemeine Gedanke einer deliktsspezifischen Analyse
  • 4.2. Zum Verhältnis der IT-Sicherheitsforschung und §§ 202a–202c StGB
  • 4.3. Zum Stellenwert der Forschungsfreiheit in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • 4.4. Forschungsfreiheit und das Strafrecht
  • 4.4.1. Möglichkeiten auf Tatbestandsebene
  • 4.4.2. § 202d StGB als methodischer Ausgangspunkt für eine strafrechtliche Privilegierung der Wissenschaftsfreiheit?
  • 4.4.3. Weitere strafrechtliche Privilegierungen der Wissenschaftsfreiheit
  • 4.4.4. Zum Stellenwert der Forschungsfreiheit innerhalb des strafrechtlichen Systems
  • 5. Zusammenfassung und Ausblick

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