Legal Informatics and the Scarcity of Justice
In der allgemeinen Systematik der Wissenschaften wird die Rechtswissenschaft allgemein als Teil der Gesellschaftswissenschaften gesehen. Das erstaunt Rechtspraktiker häufig. Wir sind an den Gedanken gewöhnt, dass die Rechtswissenschaft als Wissenschaft etwas Eigenständiges ist. Sie ist kurz gesagt die Wissenschaft von der Erforschung des Rechts. Und Recht tritt vor allem in Regeln und ihrer Auslegung auf.
Wenn man so denkt, verengt sich das Bild von Recht und Rechtswissenschaft. Es verengt sich auf die Ebene der Untersuchung von Texten und Auslegungen. Eine auf Auslegungsempfehlungen ausgerichtete Jurisprudenz ist überhaupt nicht an der Gesellschaft und ihrer Entwicklung interessiert. Was eigentlich wertvoll ist, bleibt dabei ohne genügende Beachtung.
In der vernetzten Gesellschaft nehmen die rechtlichen und technologischen Regelungen zweifellos zu, obwohl wir technologieneutrale Regelungen anstreben. Das lässt mehr allgemeine Jurisprudenz entstehen. Aber zugleich macht uns diese Entwicklung auf die wachsende Bedeutung der Rechtsinformatik als Gesellschaftswissenschaft aufmerksam. Ein anschauliches Beispiel hierfür bietet der Datenschutz. Dessen Bindungen an die rechtsstaatlichen Menschen- und Grundrechte dürfen nicht vernachlässigt werden.
Ich untersuche in diesem Artikel kurz den Datenschutz in der Systematik des Rechts und der allgemeinen Wissenschaften. Dabei trete ich für den Gedanken ein, dass die Rechtswissenschaft heute zunehmende Bedeutung als Gesellschaftswissenschaft hat und dass sie deshalb in einer wirkungsvolleren Verbindung zur praktischen Auslegungsjurisprudenz steht.
Wenn man so denkt, verengt sich das Bild von Recht und Rechtswissenschaft. Es verengt sich auf die Ebene der Untersuchung von Texten und Auslegungen. Eine auf Auslegungsempfehlungen ausgerichtete Jurisprudenz ist überhaupt nicht an der Gesellschaft und ihrer Entwicklung interessiert. Was eigentlich wertvoll ist, bleibt dabei ohne genügende Beachtung.
In der vernetzten Gesellschaft nehmen die rechtlichen und technologischen Regelungen zweifellos zu, obwohl wir technologieneutrale Regelungen anstreben. Das lässt mehr allgemeine Jurisprudenz entstehen. Aber zugleich macht uns diese Entwicklung auf die wachsende Bedeutung der Rechtsinformatik als Gesellschaftswissenschaft aufmerksam. Ein anschauliches Beispiel hierfür bietet der Datenschutz. Dessen Bindungen an die rechtsstaatlichen Menschen- und Grundrechte dürfen nicht vernachlässigt werden.
Ich untersuche in diesem Artikel kurz den Datenschutz in der Systematik des Rechts und der allgemeinen Wissenschaften. Dabei trete ich für den Gedanken ein, dass die Rechtswissenschaft heute zunehmende Bedeutung als Gesellschaftswissenschaft hat und dass sie deshalb in einer wirkungsvolleren Verbindung zur praktischen Auslegungsjurisprudenz steht.
Table of contents
- 1. A leading case
- 2. Forward- and backward-looking sciences
- 3. Data protection in legal perspective
- 4. Information systems in Society
- 5. Legal systematics and the protection of personal data
- 6. Conclusion
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