Jusletter IT

Zur Hinweispflicht bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen – ein Beispiel aus der Praxis

  • Autor/Autorin: Verena Stolz
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2018
  • Zitiervorschlag: Verena Stolz, Zur Hinweispflicht bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen – ein Beispiel aus der Praxis, in: Jusletter IT 22. Februar 2018
Ein namhaftes österreichisches Versandhandelsunternehmen wurde von einer Interessensvertretung geklagt, da der vom Versandhandelsunternehmen betriebene Webshop – genau genommen der Warenkorb – offenbar nicht sämtliche Informationen gemäß § 8 Abs. 1 FAGG beinhaltet. Aus der Sicht des Versandhandelsunternehmens sollen sich die geschuldeten Informationen jedoch im Warenkorb befinden; eine zusätzliche, umfassende Informationswiedergabe im Warenkorb wird dem Versandhandelsunternehmen zufolge nicht verlangt. Zwei Gerichte haben sich damit bereits auseinandergesetzt und die Klage bestätigt; die Gerichte haben allerdings festgehalten, dass zur Frage rund um die «Hinweispflicht bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen» noch keinerlei (höchstgerichtliche) Judikatur existiert. Der Oberste Gerichtshof hat daher festzustellen, wie weit die Hinweispflicht des § 8 Abs. 1 FAGG auszulegen ist.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt und Ausgangslage
  • 2. Zur Hinweispflicht gem. § 8 Abs. 1 FAGG
  • 2.1. Vorgaben
  • 2.2. Zu den wesentlichen Eigenschaften
  • 2.2.1. Zum Normzweck des § 8 Abs. 1 FAGG
  • 2.3. Zur Ansicht im Warenkorb
  • 2.4. Zum Umfang der Informationspflicht
  • 2.4.1. Lichtbild
  • 2.4.2. Fixe Angaben versus variable Angaben
  • 2.4.3. Korrekturmöglichkeit
  • 3. Fazit
  • 4. Exkurs: Zur Zulässigkeit von Verlinkungen
  • 5. Literatur

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