Bundesrat stärkt militärische Cyberabwehr
Um ihren Auftrag jederzeit erfüllen zu können, muss die Armee ihre Informatiksysteme vor Cyberangriffen schützen. Damit sie über die notwendigen Instrumente zum Eigenschutz verfügt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 mit einer neuen Verordnung die Organisation und die Zuständigkeiten für die Wahrung der militärischen Sicherheit im Cyberraum geregelt. Die Verordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft. Sie präzisiert die gesetzlichen Vorgaben, die im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee geschaffen wurden.
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