Illegal zugänglich gemachte Filme im Internet
BGer – Die Swisscom kann als Access Provider (Anbieter von Internetzugang) nicht dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf Internet-Seiten mit illegal zugänglich gemachten Filmen zu sperren. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Unternehmens ab, dem in der Schweiz die Urheberrechte für einen Teil der betroffenen Filme zustehen. (Urteil 4A_433/2018)
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