UK violated privacy of activist whose personal data appeared in extremism database
EGMR – In seinem Urteil vom 24. Januar 2019 in der Rechtssache Catt gegen das Vereinigte Königreich stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt. (Urteil Nr. 43514/15) (ph)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare