Jusletter IT

Betreiber einer Website mit «Gefällt mir»-Button kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten mitverantwortlich sein

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: News
  • Region: EU
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Betreiber einer Website mit «Gefällt mir»-Button kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten mitverantwortlich sein, in: Jusletter IT 26. September 2019
Der Betreiber einer Website, in der der «Gefällt mir»-Button von Facebook enthalten ist, kann für das Erheben und die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website gemeinsam mit Facebook verantwortlich sein. Dagegen ist er grundsätzlich nicht für die spätere Verarbeitung dieser Daten allein durch Facebook verantwortlich.

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