DLT/Blockchain

Ermittlungsmassnahmen und KYC in anonymen Kryptowährungen

Walter Hötzendorfer
Walter Hötzendorfer
Jan Hospes
Jan Hospes
Christof Tschohl
Christof Tschohl
Markus Kastelitz
Markus Kastelitz
Kategorie:

Beiträge

Region:

Österreich

Rechtsgebiete:

Blockchain, FinTech und RegTech, Cybercrime

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2019

Zitiervorschlag: Walter Hötzendorfer / Jan Hospes / Christof Tschohl / Markus Kastelitz, Ermittlungsmassnahmen und KYC in anonymen Kryptowährungen, in: Jusletter IT 21. Februar 2019

Mit der fünften Geldwäscherichtlinie werden KYC-Pflichten auf Handelsplattformen für Kryptowährungen und Hot Wallet Provider ausgedehnt. Der Beitrag stellt diese neuen Regeln dar und behandelt die Frage, wie wirksam diese sein können. Darüber hinaus wird der rechtliche Rahmen polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen in Bezug auf Handelsplattformen und Hot Wallet Provider untersucht. Ein besonderes Augenmerk legt der Beitrag auf die Besonderheiten anonymer Kryptowährungen.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Anonyme Kryptowährungen
  • 2. Personenbezug anonymer Kryptowährungen
  • 3. Die 5. Geldwäscherichtlinie
    • 3.1. Der Begriff der «Virtuellen Währungen» nach der 5. Geldwäscherichtlinie
    • 3.2. Kreis der Verpflichteten der 5. Geldwäscherichtlinie
    • 3.3. Wann greifen die Sorgfaltspflichten?
    • 3.4. Kritische Würdigung und Ausblick
  • 4. Ermittlungsmaßnahmen
    • 4.1. Sicherstellung von Währungseinheiten bei einem Hot Wallet Provider
    • 4.2. Einfrieren von Transaktionen
  • 5. Conclusio
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