Verantwortungsbewusste Digitalisierung am Beispiel des «AMS-Algorithmus»
Zukünftig sollen Arbeitssuchende von einem Algorithmus bewertet werden. Das deklarierte Ziel des zugrundeliegenden Projekts ist die «Entwicklung eines Modells zur Prognose der regionalspezifischen Arbeitsmarkt-Integrationschancen von vorgemerkten Arbeitslosen» [1]. Im Rahmen seines Dissertationsvorhabens beleuchtet der Autor rechtliche Problematiken der Implementierung derartiger Bewertungsalgorithmen. Dieser Artikel widmet sich insbesondere dem Art. 22 DSGVO und seiner Relevanz für den Einsatz des AMS-Algorithmus. Dabei soll die ethische Debatte rund um den Algorithmus auf ihre rechtliche Bedeutung im Bereich des Datenschutzrechts untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ethische Perspektive
- 3. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
- 4. Bedeutung der datenschutzrechtlichen Einordnung für den AMS-Algorithmus
- 5. Zur rechtlichen Bedeutung des Verantwortungsbewusstseins
- 6. Conclusio
- 7. Literatur
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