2D-Barcode auf der Verpackung – Ein System zur Authentifizierung verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Die Richtlinie über gefälschte Arzneimittel, RL 2011/62/EU, und die dazu ergangene Delegierte Verordnung (EU) 2016/161 sehen vor, dass Verpackungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel neben einer Vorrichtung gegen Manipulation ein individuelles Erkennungsmerkmal, eine Seriennummer, aufweisen müssen. Die Seriennummer wird gemeinsam mit dem Produktcode, der Chargennummer und dem Ablaufdatum in einem zweidimensionalen Barcode verschlüsselt. Die Informationen werden in einem Datenspeicher- und -abrufsystem hinterlegt. Am Ende der Lieferkette, d.h. bei der Abgabe des Arzneimittels, wird der Barcode gescannt und elektronisch geprüft. Bei einem positiven Ergebnis wird die Arzneimittelpackung abgegeben und aus dem System ausgebucht. Bei einem negativen Ergebnis darf die Arzneimittelpackung nicht abgegeben werden. Die zuständige Behörde ist zu verständigen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Richtlinie über gefälschte Arzneimittel und dazugehörige Delegierte Verordnung
- 2.1. Überblick
- 2.2. Maßnahmen zur Erhöhung der Fälschungssicherheit von Arzneimitteln
- 2.2.1. Vorrichtung gegen Manipulation
- 2.2.2. Serialisierung der Arzneimittelpackungen sowie 2D-Barcode
- 2.2.3. Datenspeicher- und -abrufsystem
- 3. Umsetzung und erste Praxiserfahrungen
- 4. Zusammenfassung / Schlussbemerkung
- 5. Literatur
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