Konformität der Supportleistungen mit dem Anwaltsgeheimnis nach deutschem und Schweizer Recht
Supportleistungen gehören zu jeder Wartungsvereinbarung einer Kanzleisoftware. Im Rahmen des Supports ist es oft nötig, dem Dienstleister einen direkten Zugang zur produktiven Instanz der Kanzleisoftware zu gestatten. Um das Berufsgeheimnis zu gewährleisten, dürfen mandantenbezogene Informationen für die Betreiber der Software nur einsehbar sein, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Funktionalität notwendig ist. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und skizziert einen praktischen Lösungsansatz am Beispiel einer Dokumentenautomatisierungssoftware.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Problemstellung
- 2. Rechtliche Rahmenbedingungen
- 2.1. Deutsches Recht
- 2.2. Schweizer Recht
- 3. Praktische Umsetzung
- 3.1. Systemübersicht
- 3.2. Technischer Vorgang
- 4. Fazit
- 5. Literatur
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