Datenschutz DOI: 10.38023/0daef42b-8ece-406c-a2b9-1b5b76a11e0a

Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern mittels Geotracking

Hermann Schwarz
Hermann Schwarz
Kategorie:

Beiträge

Region:

Österreich

Rechtsgebiete:

Datenschutz

Sammlung:

Tagungsband IRIS 2020

Zitiervorschlag: Hermann Schwarz, Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern mittels Geotracking , in: Jusletter IT 27. Februar 2020

Das Internet und die in sämtliche Lebensbereiche vordringende Digitalisierung halten naheliegenderweise Einzug auch in die Arbeitswelt. Der Einsatz von leistungsstarken Firmenservern als Rückgrat der Unternehmenssteuerung ist mittlerweile ebenso üblich wie die Ausstattung von Mitarbeitern mit Smartphones als Firmenhandys. Durch Handyortung oder GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen ließe sich durchgängig erheben, wo sich Mitarbeiter gerade aufhalten. Die Frage, inwieweit eine (technisch) solcherart mögliche Totalüberwachung zulässig wäre oder die aktuelle Rechtslage allenfalls doch Grenzen setzt, untersucht dieser Beitrag.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
    • 1.1. Wesensmerkmale des Arbeitsverhältnisses
    • 1.2. Geotracking, Standortdaten
  • 2. «Erlaubnistatbestände» der DSGVO
    • 2.1. Vorbemerkungen
    • 2.2. Unterbliebene Vereinbarung
      • 2.2.1. Arbeitsvertrag
      • 2.2.2. Nachträgliche Einwilligung
      • 2.2.3. Berechtigte Interessen?
  • 3. Rechtsrahmen
    • 3.1. Vorbemerkungen
    • 3.2. Persönlichkeitsrechte
    • 3.3. Menschenwürde
      • 3.3.1. Schutz auf Verfassungsebene
      • 3.3.2. Versuch einer Definition?!
      • 3.3.3. «Antastung» der Menschenwürde
      • 3.3.4. Exkurs: Immanuel Kant, Bundesverfassungsgericht
      • 3.3.5. Überwachung von Arbeitnehmern und Menschenwürde
    • 3.4. Sonderbestimmungen
      • 3.4.1. §§ 96, 96a ArbVG
  • 4. Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Geotracking?
    • 4.1. «Berührung» der Menschenwürde?
    • 4.2. Interessenabwägung: Ziel, Mittel, Dichte der Kontrolle
      • 4.2.1. Zu den Kriterien im Einzelnen
    • 4.3. Kontrollziel
    • 4.4. Kontrollmittel
    • 4.5. Kontrolldichte
  • 5. Schlussbemerkungen
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