Maschinelle Daten(weiter)verarbeitung durch die Deutsche Finanzverwaltung – steuerlicher Datenschutz im Lichte unions- und verfassungsrechtlicher Vorgaben
Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Bedeutung maschinell auswertbarer Datenbasen für die Funktionsweise der elektronischen Risikomanagementsysteme der deutschen Finanzverwaltung aufgezeigt. Die vorhandenen Datenbestände können für eine Vielzahl von Zwecken genutzt oder miteinander verknüpft werden. Daher stehen unter Berücksichtigung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes der Zweckbindung die unions- und verfassungsrechtlichen Rechtsgrundlagen zur (Weiter-)Verarbeitung der Daten im Fokus der Ausführungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen des risikoorientierten Steuervollzugs
- 2. Inhalt und Begriffsbestimmung
- 3. Maschinell auswertbare Datenbasis
- 3.1. Bedeutung der Informationen und deren Qualität
- 3.2. Quellen der Datenbasis
- 4. Datenverarbeitung und Datenweiterverarbeitung
- 4.1. Überblick zur Datenschutz-Grundverordnung
- 4.2. Steuerlicher Datenschutz auf nationaler Ebene
- 5. Resümee
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