Next GenerationDOI: 10.38023/6caace29-41fe-44a4-a051-bf3f191f0857
Wer soll entscheiden: Maschine oder Mensch?
Das rechtliche Gehör im Rahmen der Regelung über den automatisierten Einzelfallentscheid
Claire Dentand
Region:
Schweiz, EU
Rechtsgebiete:
LegalTech, Artificial intelligence
Zitiervorschlag: Claire Dentand, Wer soll entscheiden: Maschine oder Mensch?, in: Jusletter IT 30. September 2021
Die Automatisierung eines Einzelentscheides schränkt in mancher Hinsicht das rechtliche Gehör ein, weshalb Regulierungsbedarf besteht. In Artikel 19 E-DSG erlaubt der schweizerische Gesetzgeber grundsätzlich den automatisierten Einzelentscheid, anders als die EU. Der unterschiedliche Umgang der Schweiz und der EU mit der Automatisierung von Entscheiden ist Teil dieser Arbeit. Weiter wird diskutiert, inwiefern der automatisierte Einzelentscheid mit einzelnen Aspekten des rechtlichen Gehörs vereinbar ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinitionen
2.1. Automatisierte Einzelfallentscheidung
2.2. Rechtliches Gehör
3. Artikel 19 E-DSG im Vergleich zu Artikel 22 DSGVO
4. Rechtliches Gehör im Rahmen von Artikel 19 E-DSG
4.1. Recht auf Anhörung
4.2. Recht auf Begründung
5. Zusammenfassung und Fazit
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