Jusletter IT

Digital Showcase oder Old School – Das Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen 2.0

  • Autor/Autorin: Clemens Thiele
  • Beitragsart: IP-Recht
  • Region: Deutschland, Österreich, EU
  • Rechtsgebiete: IP-Recht
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2022
  • DOI: 10.38023/08d99e4d-ea6f-47fa-98ac-2f2339bb75af
  • Zitiervorschlag: Clemens Thiele, Digital Showcase oder Old School – Das Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen 2.0, in: Jusletter IT 30. Juni 2022
Art 15 DSM-RL hat den Schutzbereich der Rechte von Verlagen an ihren Presseveröffentlichungen neu definiert, um das Verhältnis zu großen Suchmaschinen wie Google oder Social Media Betreibern wie Facebook klarer zu bestimmen. Der Beitrag versucht in rechtsvergleichender Sicht anhand der Umsetzungsregeln in Deutschland (in Kraft seit Juli 2021) und Österreich (UrhG Novelle 2021 ist vor dem Jahreswechsel im Parlament beschlossen worden) eine erste Standortbestimmung vorzunehmen. Allerdings ist hüben wie drüben nicht konkret genug festgelegt worden, ab wie vielen Zeichen oder Wörtern ganz genau bezahlt werden muss. Erste Praxismodelle bahnen sich an, Gerichtsurteile dürften bald folgen. Dann wird sich zeigen, wie mächtig oder ohnmächtig das neue Leistungsschutzrecht für die Werkvermittlung im Online-Medien sein kann.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Tatsächliche Grundlagen
  • 2. Unionsrechtliche Grundlagen und Rechtsvergleichung
  • 2.1. Unionsrechtliche Grundlagen
  • 2.2. Rechtsvergleichende Synopsis
  • 3. Kein Schutz für einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge
  • 3.1. Regel-Ausnahme-Prinzip des § 87g dUrhG
  • 3.2. Die Regelung des § 76f Abs 5 Satz 2 öUrhG
  • 3.2.1. Tatbestand
  • 3.2.2. Rechtsfolge
  • 4. Ausblick
  • 5. Zusammenfassung
  • Literatur

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