Jusletter IT

Sorgfaltsmassstäbe bei der Erhebung und Bewertung elektronischer Beweismittel

  • Autor/Autorin: Thomas Hrdinka
  • Beitragsart: E-Justice
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: E-Justice
  • DOI: 10.38023/b818cf46-bd69-4789-a341-26be4662e888
  • Zitiervorschlag: Thomas Hrdinka, Sorgfaltsmassstäbe bei der Erhebung und Bewertung elektronischer Beweismittel, in: Jusletter IT 31. Mai 2022
Vielfach wird in Strafverfahren ein bereits von den Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaft erhobener Sachverhalt nicht mehr hinterfragt, da die Beweislage einerseits von zur Objektivität verpflichteten Organen erhoben wurde, und wenn andererseits die Beweise und Beweisketten als schlüssig erscheinen. Sehr strenge Bestimmungen sollen einen hohen Qualitätsmaßstab bei der Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Personen und damit zusammenhängenden Entscheidungen gewährleisten. Trotzdem entstehen manchmal Pannen bei der Ermittlung, welche sich dann im Laufe des Verfahrens manifestieren, und schließlich zu einer fehlerhaften Beweiswürdigung führen können. Diese Publikation zeigt exemplarische Fälle, wo elektronische Beweismittel eine wesentliche Rolle zur Aufklärung der Tat spielten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Elektronische Beweismittel: Definition und Eigenheiten
  • 2.1. Integrität elektronischer Beweismittel
  • 2.2. Unionsrechtliche Rahmenbedingungen zur Herausgabe, Sicherstellung und Einziehung
  • 2.3. Der Bias elektronischer Beweismittel
  • 2.3.1. Ursachen für den Bias
  • 2.3.2. Fallbeispiele mit Bias
  • 2.4. Straftatbestände i.V.m. elektronischen Beweismitteln
  • 2.4.1. Beispiel: Anklage wg. Betrug aufgrund gefälschter Beweise
  • 2.4.2. Ergebnis und rechtliche Beurteilung des Falls
  • 3. Zusammenfassung und Ausblick

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