Jusletter IT

Die ausschliesslich automationsgestützte Steuerfestsetzung des § 155 Abs. 4 Satz 1 AO als neues Leitbild des deutschen Steuervollzugs: Ein frommer Wunsch oder tatsächliche Realität?

  • Autor/Autorin: Christoph Schmidt
  • Beitragsart: E-Government
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: E-Government
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2023
  • DOI: 10.38023/11973444-9cbf-49f1-bfee-7c915f8bdf3c
  • Zitiervorschlag: Christoph Schmidt, Die ausschliesslich automationsgestützte Steuerfestsetzung des § 155 Abs. 4 Satz 1 AO als neues Leitbild des deutschen Steuervollzugs: Ein frommer Wunsch oder tatsächliche Realität?, in: Jusletter IT 23. Februar 2023
Mit dem vorliegenden Beitrag werden die sich durch die digitale Transformation eröffnenden Möglichkeiten und Herausforderungen für die deutsche Finanzverwaltung aufgezeigt und anhand des neuen Leitbilds zur Bearbeitung von Steuererklärungen herausgearbeitet. Dabei liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf eingehenden Erläuterungen zu dem Status quo und den Perspektiven der steuerlichen Fallbearbeitung. Die Erarbeitung eines Lösungsansatzes zur Steigerung des Stellenwerts der ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung komplettiert die Darstellung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens unter Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes
  • 3. Automationsgestützte Risikomanagementsysteme (§ 88 Abs. 5 AO)
  • 3.1. Überblick
  • 3.2. Qualitätssteigerung des Steuervollzugs
  • 4. Ausschließlich automationsgestützte Steuerfestsetzungen (§ 155 Abs. 4 AO)
  • 4.1. Das neue Leitbild zur Bearbeitung von Steuererklärungen
  • 4.2. Status quo und Perspektiven der steuerlichen Fallbearbeitung
  • 4.2.1. Geringe Autofallquoten und vorherrschende hybride Fallbearbeitung
  • 4.2.2. Steigerung der Autofallquote durch KI-Einsatz
  • 4.2.2.1. Rechtliche Rahmenbedingung: der allgemeine Begründungszwang (§ 121 Abs. 1 AO)
  • 4.2.2.2. Ausgangspunkt zur Steigerung der Autofallquote: die additionale Begründung bei Abweichungsfällen
  • 4.2.2.3. Vollautomation der Begründungsanforderungen bei Abweichungsfällen
  • 4.2.3. Zwischenfazit
  • 5. Resümee und Ausblick

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