Jusletter IT

Legal informatics and our basic method

  • Autor/Autorin: Ahti Saarenpää
  • Beitragsart: Rechtsinformatik als Methodenwissenschaft
  • Region: EU
  • Rechtsgebiete: Rechtsinformatik
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2023
  • DOI: 10.38023/a6bba998-98f5-44ba-ae2d-fe4cb4d310a1
  • Zitiervorschlag: Ahti Saarenpää, Legal informatics and our basic method, in: Jusletter IT 23. Februar 2023
Eine Methode ist eine facettenreiche Sache. Auf der allgemeinsten Ebene bringt sie die Praktiker einer Wissenschaft zusammen. Entsprechend bietet eine Methode den verschiedenen Professionen einen Bezugsrahmen, Koordinaten an denen sie sich ausrichten. Als Juristen sind wir überzeugt, dass unsere Methode uns verbindet und uns zugleich von anderen Professionen unterscheidbar macht. In der Theorie ist es wohl tatsächlich so; in der Praxis erleben wir etwas ganz anderes. Ein großer Teil des juristischen Schrifttums – besonders der dogmatischen Literatur – lässt den ausdrücklichen Hinweis auf die befolgte Methode oder das Bekenntnis zu einer bestimmten Denkrichtung vermissen. Allerdings, wenn wir in den Blick nehmen, was und wie wir schreiben, finden wir durchaus ein paar Dinge, die uns als Juristen kennzeichnen. Tatsächlich können wir mit Alois Troller von der Profession sprechen, die durch eine grundlegende Methode definiert ist. Es sind unsere Routinen, die uns sagen, was im Recht wichtig ist, insbesondere in der Rechtsliteratur und in der Kommunikation von Untersuchungsergebnissen. Die grundlegende Methode ändert sich unvermeidlich im Laufe der Zeit.
Der Beitrag betrachtet näher, wie sich die Rechtsinformatik verändert hast – oder noch ändert – die grundlegende Methode der Profession und ihr „confirmation bias“.

Table of contents

  • 1. Professions and methods
  • 2. The basic method in the era of Legal Informatics
  • 3. Concluding remarks
  • References

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